Die soziale Pflegeversicherung
In Deutschland können rund zwei Millionen Menschen wegen Krankheit oder Behinderung die alltäglichen Aufgaben nicht mehr selbstständig meistern. Die 1995 eingeführte soziale Pflegeversicherung soll das Risiko der Hilfsbedürftigkeit zumindest teilweise abfedern.
Die Pflegeversicherung ist eine Pflichtversicherung. Träger der gesetzlichen sozialen Pflegeversicherung sind die Pflegekassen. Sie sind jeweils unter dem Dach der entsprechenden Krankenkassen angesiedelt. Privat Versicherte müssen eine private Pflegeversicherung abschließen.
Gesetzlich Krankenversicherte zahlen einen vom Einkommen abhängigen Beitrag an ihre Pflegekasse. Der Beitragssatz liegt bei 1,7 Prozent des beitragspflichtigen Einkommens. Mit Ausnahme des Bundeslandes Sachsen teilen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer diesen Beitrag je zur Hälfte. Kinderlose Versicherte müssen seit 1. Januar 2005 einen Zuschlag von 0,25 Prozentpunkten leisten